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Montag, 5. Juli 2010

Buddhismus für Manager und andere Unerleuchtete .2010

Buddhismus für Manager und andere Unerleuchtete .2010

 

Wie kann das Errichten einer Glaubensgemeinschaft das Leiden des Menschen auflösen?

Natürlich kann die Gründung einer „Glaubensgemeinschaft" hinsichtlich des Zieles „Der Auflösung von Leiden und damit glücklich sein" nichts erreichen, sondern nur das Praktizieren des Erkennens der Ursachen und das Auflösen der Leidensursachen.

Während vollkommen unbewusste Menschen überhaupt leugnen, unglücklich zu sein, beginnen in einem fortgeschritteneren Stadium Menschen das Leiden zu erfahren, zu fühlen, sich des Leidens hervorgerufen durch ihr Verlangen, Ihre Wünsche, ihre Gier bewusst zu werden. Man verspürt auch die Tendenz gegen diese Gefühle mit Abneigung zu reagieren, womit das Leiden geradezu verdoppelt wird, da ja neues Leiden entsteht. Statt einer „Vervielfältigung" des Leidens mittels des Leidens sollte ich das Leiden nutzen, mich vom Leiden zu befreien. Das   bedeutet, dass das „Nichtreagieren"  das Multiplizieren verhindert.

Tatsächlich machen wir in diesem Stadium der Bewusstheit die Erfahrung, dass Leben Leiden ist. Eine weitere Erfahrung wird ihnen jetzt bewusst, dass auf unangenehme Empfindungen wie von selbst angenehme folgen können. Auf das kurzfristige Frohlocken, „die Erkenntnis des ersten Stadiums hat schon Folgen", es geht mir dank der angenehmen Empfindungen besser, wird schon wieder von Verlangen, Gier und dem Wunsch nach „mehr" begleitet.

Und schon dämmert es, weil ich Anhaftungen an den angenehmen Zustand hatte, entwickeln sich unangenehme Empfindungen. Je mehr man am Angenehmen festhalten will, desto Abneigung entwickelt man gegen den Schmerz. Weil wir Anhaftungen an den erwünschten Empfindungen entwickeln, bilden wir automatisch Abneigung gegen das Unerwünschte heraus.

Dr. Erik Mueller-Schoppen

Stiftung EBWK - Stiftung für Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Kultur Sitz Göttingen

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www.stiftungebwk.de Dr.erikmuellerschoppen@googlemail.com

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 Zugelassene gemeinnützige Stiftung unter dem AZ: RV BS 2.06-11741/42-227 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Braunschweig.

 






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